Rechtsprechung
BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 27.19 (8 B 20.18) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anhörungsrüge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 2
Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anhörungsrüge - rechtsportal.de
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anhörungsrüge; Dauerhafte Beschlagnahme und Entziehung des Vermögens eines Fürsten; Belegung der Mitteilung einer Beschlagnahme der Vermögenswerte an das Grundbuchamt; Vornahme einer Enteignung auf der Basis ...
- rechtsportal.de
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anhörungsrüge; Dauerhafte Beschlagnahme und Entziehung des Vermögens eines Fürsten; Belegung der Mitteilung einer Beschlagnahme der Vermögenswerte an das Grundbuchamt; Vornahme einer Enteignung auf der Basis ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 06.09.2017 - 2 K 360/16
- BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 20.18
- BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 27.19 (8 B 20.18)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 27.19
Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 je m.w.N.). - BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
Auszug aus BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 27.19
Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 je m.w.N.). - BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 20.18
Enteignung des Grundvermögen eines Fürsten im Rahmen der Bodenreform; …
Auszug aus BVerwG, 02.09.2019 - 8 B 27.19
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2018 - BVerwG 8 B 20.18 - wird zurückgewiesen.